Schadstoffsanierung
bei
Asbest und Mineralwolle
Asbest
Asbesthaltiges Baumaterial wurde in den Jahren 1900 bis 1993 in vielen Gebäuden verbaut und ist in Bestandsimmobilien deshalb oft enthalten. Man findet Asbest meist in Dachplatten, Schindeln und Wandverkleidungen, aber auch in Spachtelmasse oder Fliesenklebern. Wegen seiner gesundheitsschädigenden Wirkung wurde Asbest im Jahr 1993 verboten und muss unter strenger Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften abgebaut und entsorgt werden.
So muss die Ausbreitung von Asbest während der Sanierung durch luftdichte Verkleidung der betroffenen Gebäudeteile unbedingt verhindert und herabfallendes Asbestmaterial mit Planen aufgefangen werden. Zudem müssen die Räumlichkeiten sofort nach Abschluss der Schadstoffsanierung mit geeignetem technischen Equipment gründlichgereinigt werden. Für den Abbau und die Entsorgung von Asbest gelten die Vorschriften der TRGS 519.
Künstliche Mineralwolle (KMF)
Künstliche Mineralwolle - bekannt auch als Stein- oder Glaswolle - wird meist zur Dämmung von Heizungen und Lüftungseinrichtungen, zur Wärmeisolierung von Elektroleitungen, zur Brandschutzummantelung von Kabeltrassen und zur Wärmedämmung von Elektro-Speicheröfen verwendet. Auch bei Abhangdecken und im Akustikbau kommt KMF zur Anwendung.
Vor dem Jahr 2000 verbaute Mineralwolle gilt als krebserzeugend oder wird zumindest verdächtigt, Krebs zu erzeugen. Solche sogenannte „alte Mineralwolle“ muss im Rahmen eines Abbruchs oder einer Entkernung des Gebäudes entfernt werden. Beim Abbau und der Entsorgung von "alter Mineralwolle" (KMF) sind ebenfalls sicherheitstechnische Vorschriften zu beachten. Für Mineralwolle (KMF) gilt die TRGS 521.